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Stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung (m,w,d)*

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Stellvertretende Leitung der Finanzverwaltung (m,w,d)* Die Gemeinde March, Einwohner 9.300, befindet sich westlich von Freiburg im Breisgau, eingebettet zwischen Kaiserstuhl und Schwarzwald. Sie bietet hohe Lebensqualität, gute Infrastruktur und attraktive Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote sowie eine gute ÖPNV-Anbindung nach Freiburg. Ort March, Breisgau Beschäftigungsart Teilzeit (bis 70 %), befristet bis 31.10.2027 als Elternzeitvertretung Bezahlung Bis EG 10 TVöD/A11 (nach tarifrechtlichen Voraussetzungen) Verantwortlichkeiten Stellvertretende Amtsleitung (Partner) Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes Mitwirkung bei der Feststellung der Jahresrechnung bzw. Jahresabschlüsse Anlagenbuchhaltung sowie Anordnungswesen im Finanzhaushalt Erstellung und Fortführung der Eröffnungsbilanz Bearbeitung von Steuerangelegenheiten inkl. Umsetzung des § 2b UStG Gebührenkalkulationen und Beitragswesen Qualifikationen Abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt (FH), Bachelor of Arts – Public Management oder Verwaltungsfachwirt (m,w,d) Fundierte Kenntnisse im kommunalen Finanzwesen (NKHR) Gute Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen und SAP S4/HANA Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit, Teamfähigkeit Benefits Wertschätzende Unternehmenskultur Bezahlung bis EG 10 TVöD/A11 (nach tarifrechtlichen Voraussetzungen) Abwechslungsreicher und interessanter Arbeitsplatz mit Chance, eigene Stärken und Ideen einzubringen Gesundheitsförderung über HANSEFIT sowie die Volkshochschule March Nutzung von JobRad oder JobTicket Corporate Benefits Kostenfreie Parkmöglichkeiten direkt am Arbeitsplatz Gute Verkehrsanbindung sowie Nähe zum Oberzentrum Freiburg im Breisgau Soziale Verantwortung Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Textverlauf nur die männliche Form gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern meint eine geschlechtsneutrale Bezeichnung. Bei der Gemeinde March sind alle Menschen gleichermaßen willkommen. #J-18808-Ljbffr

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